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Magazinarchiv

Seefracht | Streik an den Häfen der Ost- und Golfküste der USA ab dem 1. Oktober 2024

Sehr geehrte/r Kundin/Kunde,
 
folgend unserer Mitteilung vom 12. September 2024 möchten wir Sie darüber informieren, dass der erwartete Streik der International Longshoremen's Association (ILA) offiziell am 1. Oktober 2024 begonnen hat, da die Verhandlungen zwischen der ILA und der United States Maritime Alliance (USMX) zu keiner Lösung geführt haben.
 
Ab heute ist die Container- und Roll-on/Roll-off-Abfertigung in den Häfen entlang der Ost- und Golfküste der USA davon betroffen. Es handelt sich um den ersten küstenweiten ILA-Streik seit 1977, der sich von Maine bis Texas erstreckt und 36 Häfen umfasst, die für etwa die Hälfte der nationalen Seeschifffahrtsaktivitäten verantwortlich sind. Da rund 45.000 Hafenarbeiter beteiligt sind, wird erwartet, dass die Lieferketten erheblich gestört werden, was zu Verspätungen bei Sendungen in die USA und aus den USA führen wird. Wenn auch weniger schwerwiegend, werden die Auswirkungen auch auf anderen Handelsrouten zu spüren sein. Trotz mehrfacher Aufforderungen zum Eingreifen hat die US-Regierung unter Joe Biden bisher davon abgesehen, Maßnahmen zur Vermeidung des Streiks zu ergreifen (Stand: 29. September 2024).
 
Erschwerend kommt hinzu, dass auch alternative Häfen vor großen Herausforderungen stehen, was die Beeinträchtigungen in ganz Nordamerika weiter verstärkt. Im Hafen von Montreal führt aktuell ein 72-stündiger Streik der Gewerkschaft der Hafenarbeiter dazu, dass die Terminals von Termont zwischen dem 30. September und dem 3. Oktober 2024 geschlossen bleiben.
 
Angesichts der begrenzten Ausweichmöglichkeiten rechnen wir mit erheblichen Störungen der globalen Lieferketten, einschließlich längerer Vorlaufzeiten, höherer Kosten und einer Verlagerung auf alternative Transportmittel für dringende Sendungen. Diese Entwicklungen dürften sich auch weiter auf den bereits angespannten Luftfrachtmarkt auswirken.
 
Als Reaktion auf die Streikaktionen haben Reedereien damit begonnen, Congestion- und / oder Working-Disruption-Zuschläge einzuführen. Bitte beachten Sie, dass alle Kosten, die sich aus dieser Arbeitskampfmaßnahme ergeben, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Demurrage, Detention, Lagerung und Chassis, gemäß den Zahlungsbedingungen der Bill of Lading weiterberechnet werden.
 
Wir empfehlen Ihnen dringend, diese Faktoren in Ihrer Supply Chain Planung zu berücksichtigen. DACHSER wird die Situation weiterhin genau beobachten und Sie rechtzeitig über wichtige Entwicklungen informieren. Sollten Sie Fragen zu Ihren Sendungen haben oder alternative Optionen prüfen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihren DACHSER-Ansprechpartner vor Ort.
 
Mit freundlichen Grüßen
Ihr DACHSER Team
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Ansprechpartner Barbara Fernandes Guettges