Seefracht | Einführung ICS 2 für Seefracht Anmeldung auf House Ebene ab 4. Dezember 2024

Sehr geehrte/r Kundin/Kunde,

Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über den nächsten Schritt zur Umsetzung des Import Control System 2 (ICS 2) informieren.

ICS 2 ist eine erweiterte Sicherheitsanmeldung, die den europäischen Markt und die Bevölkerung vor Sicherheitsrisiken und -gefährdungen schützen soll. Der Release 3 von ICS 2 schreibt vor, dass alle Seefrachtsendungen, die in die Europäische Union (EU), die Schweiz oder Norwegen eingeführt oder durch diese Länder befördert werden, den erweiterten Datenanmelde-anforderungen entsprechen müssen.

Zeitplan zur Einführung

Ab dem 4. Dezember 2024 tritt die nächste Phase von Release 3 in Kraft, die die Übermittlung von Daten des tatsächlichen Versenders und des tatsächlichen Empfängers an die europäischen Zollbehörden erfordert.

Um sicherzustellen, dass die ICS 2 Anmeldung innerhalb der vorgeschriebenen Frist von

24 Stunden vor dem Beladen des Schiffes erfolgt und um die hohen Datenanforderungen zu erfüllen, wird DACHSER den ICS 2 Meldeprozess („Self-Filing“) übernehmen. Die Vorbereitungen, wie z. B. die Aktualisierung der IT-Systeme, wurden in den letzten Monaten abgeschlossen.

Was können Sie tun, um sich auf das ICS 2 vorzubereiten?

Die erfolgreiche Einreichung des ICS 2 Antrags hängt von der Vollständigkeit und Qualität der erforderlichen Daten ab. Eine unzureichende Datenqualität kann zu abgelehnten Anträgen, Zollrückstellungen, Verzögerungen oder sogar zu Strafen führen. Wir bitten Sie daher, DACHSER vollständige und korrekte Daten zur Verfügung zu stellen:

Exporteure außerhalb der EU

Neben den bereits im Standard-Versandprozess bereitgestellten Daten sind die folgenden Informationen für das Antragsverfahren unerlässlich:

  • Tatsächlicher Versender (vollständiger Name, vollständige Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
  • Tatsächlicher Empfänger (vollständiger Name, vollständige Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
  • Verkäufer und Käufer (vollständiger Name und vollständige Adresse)

EORI-Nummer des europäischen Empfängers (falls in der EU ansässig) oder USt-IdNr. (falls in der Schweiz oder Norwegen ansässig). Wenn Sie die EORI-/USt-IdNr. nicht kennen, wenden Sie sich bitte an Ihren Empfänger.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Handelsrechnung oder andere Versanddokumente auch die folgenden Angaben enthalten:

  • Für jede Warenposition müssen die folgenden Angaben gemacht werden:
  • 6-stelliger HS-Code
  • Eine vollständige und genaue Beschreibung der Waren
  • Das Gewicht und die Anzahl der Packstücke
Europäische Importeure

Unternehmen, die Waren in die EU importieren, müssen bei der Zollbehörde eines EU-Mitgliedstaats eine EORI-Nummer beantragen. Bitte stellen Sie sicher, dass diese Nummer an Ihren Versender im Exportland und gegebenenfalls an Ihre DACHSER-Importniederlassung weitergegeben wird. Bei Geschäften, die vom Importeur kontrolliert werden, bitten wir Sie, dass die erforderlichen Dokumente dem Versender oder Ihrer zuständigen DACHSER-Niederlassung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Durch diese Maßnahmen können wir gemeinsam sicherstellen, dass die neuen Vorschriften eingehalten werden und ein reibungsloser grenzüberschreitender Warenfluss gewährleistet ist. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Europäischen Kommission. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren lokalen DACHSER-Ansprechpartner.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr DACHSER-Team

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Ansprechpartner Barbara Fernandes Guettges