Luftfracht | Update zur ReFuelEU-Luftfahrtverordnung (EU-Verordnung 2023/2405)

Sehr geehrte/r Kundin/Kunde,
 
mit diesem Schreiben informieren wir Sie über eine Aktualisierung der ReFuelEU-Verordnung für den Luftverkehr (EU-Verordnung 2023/2405), die darauf abzielt, die verstärkte Nutzung nachhaltiger Flugkraftstoffe (Sustainable Aviation Fuels / SAF) im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets der Europäischen Union zu fördern. Diese Verordnung soll die CO2-Emissionen im Luftverkehr reduzieren und sieht erhebliche Änderungen vor, die sich auf die Luftfrachtindustrie auswirken werden.
 
Die wichtigsten Auflagen der Verordnung
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Flugkraftstofflieferanten für alle Flüge, die von EU-Flughäfen starten, konventionellem Flugkraftstoff mindestens 2 % SAF hinzufügen. Diese Auflage wird im Laufe der Zeit schrittweise erhöht, wobei die Ziele für den SAF-Anteil auf 6 % bis 2030, 20 % bis 2035, 34 % bis 2040, 42 % bis 2045 und 70 % bis 2050 festgelegt wurden.
 
Die Einhaltung dieser Ziele ist für die betreffenden Parteien von entscheidender Bedeutung. Flugzeugbetreiber, die von EU-Flughäfen abfliegen, müssen mindestens 90 % der Wiederbetankung innerhalb der EU tätigen. Flugkraftstofflieferanten sind verpflichtet, Mindestquoten für die SAF-Beimischung zu erfüllen, und EU-Flughäfen, die jährlich mehr als 800.000 Passagiere oder 100.000 Tonnen Fracht abfertigen, müssen die Möglichkeit zur SAF-Betankung bieten. In den ersten zehn Jahren wird ein so genannter Flexibilitätsmechanismus in Kraft sein, der es den Treibstofflieferanten ermöglicht, die vorgeschriebene SAF-Menge an einem Flughafen und zu einem Zeitpunkt ihrer Wahl bereitzustellen.
 
Auswirkungen auf die Luftfrachtindustrie
Als Folge dieser Maßnahmen ist davon auszugehen, dass die Betriebskosten im Luftfrachtsektor aufgrund der höheren Produktionskosten für SAF und der damit verbundenen logistischen Anpassungen steigen werden. Dies wird wahrscheinlich zu einer Erhöhung der Treibstoffzuschläge für den Luftfrachttransport führen.
 
Wir verfolgen diese Entwicklungen genau und werden die Auswirkungen auf Ihre Logistikabläufe kontinuierlich evaluieren. Über weitere Änderungen und Anpassungen der Luftfrachtkosten werden wir Sie im Zuge der Umsetzung dieser Verordnung auf dem Laufenden halten und detailliert informieren.
 
Falls Sie daran interessiert sind, Ihre Emissionen durch den Einsatz von SAF zu reduzieren, können Sie sich auch auf freiwilliger Basis für die Nutzung des DACHSER Sustainable Fuel Service entscheiden. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema oder zur ReFuelEU-Verordnung für den Luftverkehr wenden Sie sich bitte an Ihren lokalen DACHSER-Ansprechpartner.
 
Mit freundlichen Grüßen
Ihr DACHSER Team
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Ansprechpartner Barbara Fernandes Guettges