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Incoterms 2020

Eine neue Fassung der Incoterms tritt ab dem 01. Januar 2020 in Kraft und bringt vielfältige Änderungen mit sich. Die von der Internationalen Handelskammer herausgegebenen Lieferbedingungen regeln wesentliche Käufer- und Verkäuferpflichten im internationalen Handel, wie z.B. der Übergang einer Ware an den Käufer, Transportkosten, die Haftung für Verlust und Beschädigung einer Ware und die Versicherungskosten.

Mit der Anpassung der Incoterms 2020 an die aktuellen globalen Handelspraktiken ist die Neu-Fassung hochaktuell und von hohem Praxisbezug. Ziel der Überarbeitung war eine Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit der Incoterms Klauseln. So wurde deren Darstellung überarbeitet, um den Nutzern die Auswahl der passenden Klausel zu erleichtern. Daneben wurden die Reihenfolge der Klauseln geändert und jeder Klausel überarbeitete Anwenderhinweise beigefügt.

Inhaltlich wurden im Vergleich zu den Incoterms 2010 insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:

  • Verschiedene Deckungshöhen in CIF und CIP: Wie bisher trifft auch in den Incoterms 2020, Klauseln CIF (Cost Insurance Freight) und CIP (Carriage Insurance Paid), den Verkäufer die Verpflichtung, auf eigene Kosten eine Transportversicherung abzuschließen. Anders als in den Incoterms 2010 sehen die beiden Klauseln nunmehr allerdings unterschiedliche Mindestdeckungen vor. Die bei Vereinbarung der Klausel CIF zu beachtende Mindestdeckung bleibt unverändert. Die durch den Verkäufer abzuschließende Transportversicherung muss auch weiterhin zumindest der Deckung gemäß den Klauseln (C) der Institute Cargo Clauses oder ähnlichen Klauseln entsprechen (Versicherung benannter Gefahren). Bei Vereinbarung der Klausel CIP muss der Verkäufer nunmehr Versicherungsschutz entsprechend den Klauseln (A) der Institute Cargo Clauses eindecken (All Risk- Deckung). Sowohl bei Verwendung der Klausel CIF als auch der Klausel CIP steht es den Vertragsparteien frei, eine abweichende Versicherungsdeckung zu vereinbaren.
  • Aufnahme sicherheitsbezogener Anforderungen: Sicherheitsbezogene Anforderungen an den Transport der Ware wurden nunmehr in die Regeln A 4 und A 7 jeder Incoterms 2020 Klausel aufgenommen. Wie in Bezug auf die weiteren Incoterms Klauseln ist auch hier zu berücksichtigen, dass die Incoterms- Klauseln unmittelbar nur für die Parteien des Kaufvertrags gelten, und nicht Gegenstand des Beförderungsvertrages sind.
  • Die Incoterms 2020 beinhalten Regelungen für die Beförderung mit eigenen Transportmitteln in FCA, Delivery at Place (DAP), Delivery at Place Unloaded (DPU), und Delivered Duty Paid (DDP).
  • Für Waren, die unter der FCA-Klausel (Free Carrier) verkauft und für den Seetransport vorgesehen sind (wie etwa Waren in Containern), sieht FCA künftig eine neue Option vor. Käufer und Verkäufer können sich darauf einigen, dass der Käufer seinen Frachtführer anweist, dem Verkäufer ein Bordkonossement nach der Verladung der Ware auszustellen. Gleichzeitig ist der Verkäufer verpflichtet, dieses Bordkonossement dem Käufer zu übergeben. Dies geschieht typischerweise über beteiligte Banken.
  • Umbenennung DAT in DPU (Delivered at Place Unloaded = Geliefert benannter Ort entladen). Nach der Incoterms 2010 Klausel DAT hatte der Verkäufer die Ware geliefert, sobald diese vom Beförderungsmittel an einem „Terminal“ entladen war. Allerdings war nach den Anwendungshinweisen zu den Incoterms 2010 der Begriff „Terminal“ nicht in technischer Hinsicht zu verstehen, sondern es war jeder beliebige Entladeort gemeint. Diesem Umstand wurde in den Incoterms 2020 Rechnung getragen, indem die bisherige Klausel DAT klarstellend in DPU (Delivered at Place Unloaded) umbenannt wurde. Künftig kann daher jeder beliebige (vereinbarte) Ort der Bestimmungsort sein.

    Die Incoterms gelten zwischen den Parteien eines (nationalen oder internationalen) Kaufvertrags und behandeln - jedoch nicht abschließend - spezielle Rechte und Pflichten innerhalb dieses Vertragsverhältnisses. Anhand einer somit gewährleisteten einheitlichen Festlegung sollen spätere Auslegungsprobleme oder Unstimmigkeiten zwischen den Kaufvertragsparteien vermieden werden. Es bleibt weiterhin zu berücksichtigen, dass die Incoterms aufgrund ihres Charakters als AGB-ähnliche Bestimmungen keine gesetzliche Regelung darstellen und somit nur dann rechtskräftig werden, wenn sie zwischen den Parteien des Kaufvertrags mittels entsprechender Bezugnahme wirksam vereinbart worden sind (für die Incoterms 2020 auch möglich bereits vor dem 01.01.2020). Unabhängig davon gehen jedoch im Einzelfall entgegenstehende gesetzliche Regelungen einer Incoterm-Klausel immer noch vor.

    Überarbeitet wurden die Incoterms von 500 Experten aus mehr als 40 Ländern. Die Klauseln sind weltweit anerkannt und werden in mehr als 30 unterschiedlichen Sprachen verwendet.
Incoterms 2020 PDF (0,05 MB)
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