Beanspruchungsgerechte und transportgerechte Verpackung zur Schadensprävention
Gerade in der derzeit unsicheren wirtschaftlichen Situation liegt das Hauptaugenmerk auf Sicherheit und Lieferfähigkeit. Der schadenfreie Transport von Gütern ist dafür unerlässlich und setzt dabei eine beanspruchungsgerechte bzw. transportgerechte Verpackung voraus. Nachfolgend möchten wir einen Überblick über die Schadensvermeidung durch Verpackung geben.
Eine beanspruchungsgerechte bzw. transportgerechte Verpackung stellt unter der Berücksichtigung von Versandbelastung, -weg, -dauer und Transportbelastung sicher, dass das Packgut ohne Schaden den Empfänger erreicht und fungiert auch zum Schutz der Verkaufsfähigkeit und Funktion des Packgutes. Dabei obliegt die Verpackung dem Absender, soweit die Güter bei der vereinbarten Transportart sowie Transportmittel nur verpackt befördert werden können. Bei einem nachgewiesenen Verpackungsmangel, der schadenursächlich ist, haftet daher nicht der Spediteur und ist ebenso auch nicht verpflichtet, eine mangelhafte Verpackung auszubessern oder das Gut neu zu verpacken. Der Absender kennt die besonderen Eigenschaften seiner Produkte und weiß, wie diese am besten gegen Beschädigung geschützt werden müssen. Die Verpackung muss dabei das Gut gegen die zu erwartenden, vorhersehbaren Einflüsse wie typische Erschütterungen, Fliehkräfte in engen Kurven, Bremswirkungen, Einwirkung von Hitze und Kälte oder die Belastung infolge mehrfacher Umladungen schützen. Vom Absender angebrachte Warnsymbole ersetzen nicht die Verpackung. Diese kann sogar schon dann unzureichend sein, wenn sie gebraucht war. Erfolgt der Versand in der Verkaufsverpackung, die nicht beschädigt werden darf, so ist die Ware im rechtlichen Sinne „unverpackt“.
Eine transportgerechte Verpackung im Stückguttransport per LKW sollte dabei folgende Voraussetzungen erfüllen: Schutz des Gutes gegen die dynamischen Belastungen während des Transportes und des mehrfachen Umschlages oder die Formschlüssigkeit des Packstückes. Packstücke müssen außerdem so verpackt sein, dass ein Zugriff auf den Inhalt nur mit dem Hinterlassen äußerlicher Spuren möglich ist, um einen Diebstahlschutz zu gewährleisten. Kleinere Packstücke einer Sendung sollten dabei zu größeren Einheiten zusammengefasst werden und bei Packstücken schwerer als 1.000 kg müssen entsprechende Gewichtsbezeichnungen angebracht werden. Bei besonderen Eigenschaften der Ware müssen die normierten Handhabungshinweise angebracht werden.
Falsch dimensionierte Verpackungen, überschrittene Leistungsgrenzen, Verpackungen minderer Qualität, fehlende Hinweise zum sachgerechten Handling bzw. Kennzeichnung des Gutes, schlechte Ladungseinheitensicherung auf der Palette, mangelhafte Folierung, über die Palette hinausstehende oder gänzlich unverpackte Ware zählen zu den häufig festgestellten Mängeln bei der Verpackung.
Verpackungspflicht
Neben der Verpackungspflicht obliegt dem Auftraggeber auch eine Informations- und Kennzeichnungspflicht. Informationen über alle dem Absender bekannten und die Ausführung des Auftrages beeinflussenden Faktoren wie unter anderem Adressen, Art und Beschaffenheit des Gutes, Rohgewicht, Warenwert oder Lieferfristen müssen vom Auftraggeber rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Ebenso müssen die Packstücke korrekt gekennzeichnet werden, sodass der Spediteur das Gut auf Vollzähligkeit und Identität prüfen und es an den richtigen Empfänger ausliefern kann.
Nur die Anpassung des gesamten Verpackungszyklus kann zu einem ökonomischen und schadenfreien Transport führen. Verpackungsoptimierung fängt dabei schon bei der Entwicklung der Verkaufs- oder Produktverpackung an, welche Einfluss auf die Größe und die Stabilität der Transportverpackung haben.
Bei der Übernahme der Sendung muss dann durch den Spediteur die Anzahl und Art der übernommenen Packstücke und der äußerliche Zustand der Verpackung geprüft sowie die Schnittstellenkontrolle durchgeführt werden. Ausgenommen davon ist und nicht bestätigt werden muss, ob die verwendete Verpackung transportgerecht ist, der Inhalt der einzelnen Packstücke, die Anzahl von Einzelkartons auf einer Palette oder das Gewicht der Packstücke.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren lokalen Ansprechpartner in der jeweiligen DACHSER Niederlassung.